Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Benutzung der Fußballgolfanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Die AGB sind zu beachten.

Mit der Bezahlung der Eintrittskarte erkennen die Benutzer, die Begleitpersonen sowie die Besucher der Anlage die AGB an.

 

 

Benutzung der Anlage

Die Benutzung der Spielanlage ist für alle Personen ab dem 6. Lebensjahr gestattet. Kinder unter 10 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson benutzen. Die Aufsichtspersonen haften für die von ihnen beaufsichtigten Minderjährigen.

 

Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, ist die Benutzung der Anlage nicht erlaubt.

 

 

Platzregeln

1. Das Betreten und Verlassen der Anlage ist nur über den ausgewiesenen Ein- und Ausgang zulässig.

 

2. Jeder Spieler muss vermeiden, dass andere Spieler getroffen oder verletzt werden. Daher dürfen andere Bahnen auf keinen Fall überspielt oder geschnitten werden.

 

3. Aufgebaute Hindernisse dürfen nicht betreten oder zum Sitzen genutzt werden.

 

4. Das Tragen von Fußballschuhen mit Stollen ist nicht erlaubt.

 

5. Bälle dürfen nicht an andere Benutzer weitergegeben werden.

      

6. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Benutzer der Anlage verwiesen werden ohne Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises.

 

7. Bei Starkregen, Gewitter, Sturm und bei einfliegenden Kranichen behält sich "Fußballgolf am Bostalsee" vor, den Betrieb der Anlage einzustellen.

 

8. Gegenstände, die eine Gefahr für den Benutzer oder für andere Personen darstellen können, dürfen auf der Anlage nicht mitgeführt werden.

 

 

Haftungsausschluss

Es wird keine Haftung für Personen- und Sachschäden übernommen.  

 

 

Urheberrechte

Der Betreiber der Anlage hat das Recht, während der Benutzung auf der gesamten Anlage Foto- und Filmaufnahmen zu machen und diese zu Werbe- und Informationszwecken zu nutzen.

Benutzer, die damit nicht einverstanden sind, werden gebeten, dies dem Personal vor der Benutzung der Anlage mitzuteilen.

 

Das Anfertigen von Foto- und Filmaufnahmen zu anderen als privaten Zwecken ist nur nach vorheriger Zustimmung der "Fußballgolf am Bostalsee" GbR gestattet.